Bereits im September 2017 wurde von den damaligen zuständigen Verkehrsministern aus Luxemburg, Deutschland und Frankreich ein grenzüberschreitendes Mobilitätsprojekt vorgestellt. Das Projekt mit dem Namen „5GCroCo“ hat als Ziel ein kontinuierliches Fahrerlebnis zwischen den nationalen 5G-Netzen zu ermöglichen, wenn vernetzte und autonome Fahrzeuge von einem Land in ein anderes fahren. Zu diesem Zweck werden regelmäßig Testfahrten mit selbstfahrenden Autos auf der Strecke zwischen Schengen, Saarbrücken und Metz durchgeführt. Aus Sicherheitsgründen sitzt aber bis auf Weiteres immer noch Fahrer am Steuer der Fahrzeuge.
Im Rahmen des europäischen Projektes „H2020 AVENUE – Autonomous Vehicles to Evolve to a New Urban Experience“ wurden ab September 2018 zwei selbstfahrende Shuttle-Busse auf Strecke zwischen dem Aufzug in Pfaffenthal und der Standseilbahn auf den Kirchberg sowie ein Shuttle-Bus zwischen dem Gewerbegebiet und dem Bahnhof Contern getestet. Dabei war der Erfolg der Teststrecke in Luxemburg nicht besonders groß, weil die City Busse erstens nur dienstags und donnerstags von 12 bis 16 Uhr und von 16:45 bis 20 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen von 10 bis 21 Uhr fuhren und zweitens auch nicht sonderlich zuverlässig waren. Bei allen Fahrten war immer eine Begleitperson anwesend, die für die Sicherheit der Fahrgäste zuständig waren. Die maximale zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug 25 km/h, geleitet wurden die Busse, per GPS, Laserscanning und Odometrie. Wegen der geringen Höchstgeschwindigkeit wurde damals auf den geplanten Einsatz eines Busses zwischen dem „Low cost“-Parking und dem Flugterminal verzichtet, da diese auf der normalen Straße hätten fahren müssen.
In Esch fährt seit Herbst 2021 in der „Alzettestraße“ ein autonomer Pendelbus. Der Bus fährt dabei mit maximal 5,4 km/h zwischen dem Brill- und dem Rathausplatz. Bei einem Hindernis bremst er automatisch ab. Wegen fehlender Straßenverkehrsordnung muss aber auch in Esch eine Begleitperson an Bord präsent sein, um im Notfall einzugreifen.
Analysiert man die bisher in Luxemburg durchgeführten Versuche mit autonomen Fahrzeugen, so bleibt festzustellen, dass es noch eine Weile dauern wird, bis sich das autonome Fahren durchsetzen kann. Die bisherigen in Luxemburg durchgeführten Fahrten fanden immer auf kurzen Strecken und mit niedriger Geschwindigkeit satt. Mit Sicherheit kann man aber jetzt schon sagen, dass die Anschaffungskosten für diese autonome Fahrzeuge höher sein werden, allein schon durch die Tatsache, dass weitere zusätzliche Elektroniksysteme eingebaut werden müssen.
Nebst dem Straßenverkehr verstärkt sich aber auch bei der Bahn der Trend immer mehr auf autonomes Fahren zu setzen. So sind die neue Coradia Züge bereits mit einem „Automatic Train Operation“ (ATO) System ausgestattet, welches eine automatisierte Anpassung der Geschwindigkeit erlaubt. Dies ist die erste Stufe hin zum autonomen Fahren.
Als Gewerkschaft begrüßen wir natürlich jegliche sinnvolle Unterstützung der Fahrzeugführer durch Assistenzsysteme, sei es im Busbetrieb als auch bei der Bahn, solange die Unterstützung zur Erhöhung des Fahrkomforts und der Verkehrssicherheit dienen.
Einem 100 % autonomen Fahren stehen wir aber aktuell eher skeptisch gegenüber, zu viele offene Fragen bleiben noch zu klären. Die wichtigste aller Fragen ist aber, was mit den bestehenden Angestellten passieren würde – welche Aufgaben würden diese in Zukunft zugeteilt?
Wir müssen dieses Thema also weiterhin mit großer Wachsamkeit verfolgen, um rechtzeitig handeln zu können.
Die verschiedenen Stufen des automatisierten Fahrens
Die SAE J3016 Norm (Society of Automotive Engineers) klassifiziert das automatisierte Fahren in sechs Stufen.
Stufe 0: Das Fahrzeug besitzt keine Fahrautomatisierung → eigenständiges Fahren
Stufe 1: Das Fahrzeug ist mit verschiedenen Assistenzsystemen (wie z.B. adaptive Abstands- und Geschwindigkeitsregelung, Parkassistent, Spurhalteassistent, usw.) → immer noch eigenständiges Fahren
Stufe 2: Das Fahrzeug ist mit verschiedenen Assistenzsystemen, z.B. Überholassistent oder automatische Parken. Damit kann das Fahrzeug manche Aufgaben zeitweilig selbst ausführen, ohne dass der Fahrer/-in eingreifen muss. → immer noch eigenständiges Fahren
Stufe 3: Die im Fahrzeug eingebauten Systeme übernehmen Fahraufgaben für definierte Anwendungen, z.B. beim Fahren auf Autobahnen, selbstständig Fahrleistungen wie Bremsen, Lenken, Spurwechsel oder Überholen. → Der Fahrer/-in darf sich vorübergehend von Fahraufgabe und Verkehr abwenden, muss aber bei Anforderung aber das Fahrzeug kurzfristig wieder übernehmen
Stufe 4: Die im Fahrzeug eingebauten Systeme ermöglichen die selbsttätige Durchführung aller Fahraufgaben. → Der Fahrer/-in wird zum Passagier, es besteht aber noch die Möglichkeit, das Steuer zu übernehmen
Stufe 5: Die im Fahrzeug eingebauten Systeme ermöglichen die selbsttätige Durchführung aller Fahraufgaben. → Der Fahrer/-in ist nur noch Passagier
Josy Bourggraff
Generalsekretär