Der Zeitpunkt der Unterzeichnung war unerwartet, da der zuständige Minister noch am 24. November auf RTL verkündete, dass die Verhandlungen noch nicht begonnen hätten.

Seitens der CGFP war am Freitag, den 30. November, auf ihrer Website folgender Text zu lesen, der im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Lohnstudie durch den Staat stand :

„Die CGFP betrachtet die Studie zur Vergütung der Staatsbediensteten völlig losgelöst von den anstehenden Gehälterverhandlungen. Das vom Ministerium jüngst veröffentlichte Zahlenmaterial beeinflusst nicht im Geringsten den CGFP-Forderungskatalog.“

Wenn man diesen Worten Glauben schenken darf, hätten die beiden Parteien innerhalb kürzester Zeit eine Einigung gefunden. In Anbetracht der Tatsache, dass am 12. Dezember die alljährliche Vorständekonferenz des CGFP stattfand, ist zumindest das Datum der Unterzeichnung des Abkommens vom 09. Dezember nicht so verwunderlich – allerdings werden wir wohl nie erfahren, wann die Verhandlungen letztendlich begonnen haben.

Im Vorfeld hat der Landesverband zusammen mit dem OGBL alles darangesetzt, um an den Verhandlungen teilzunehmen. Am 26. Oktober übermittelte die Abteilung Öffentlicher Dienst des OGBL einen Forderungskatalog an den Minister für den Öffentlichen Dienst, Marc Hansen, im Hinblick auf die Verhandlungen des neuen Lohnabkommens, die demnächst beginnen sollten. Der Landesverband hat zusammen mit dem OGBL darauf bestanden, in diese Verhandlungen einbezogen zu werden, da das Ergebnis der Verhandlungen über das Lohnabkommen weit mehr als nur die Beamten und Angestellten des Staates einschließt. In der Tat betrifft die Gehältervereinbarung nämlich auch direkt oder indirekt mehrere Zehntausende von Arbeitnehmern des öffentlichen Sektors, darunter die CFL-Mitarbeiter, die Arbeitnehmer, Beamten und Angestellten der kommunalen öffentlichen Dienste, die Staatsangestellten sowie die Arbeitnehmer der öffentlichen und konventionierten Einrichtungen im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen. Dabei wurde der Minister nochmals darauf hingewiesen, dass der OGBL bzw. der FNCTTFEL-Landesverband in der großen Mehrheit der betroffenen Sektoren die stärkste Gewerkschaft ist.

Letzten Endes durften wir abermals nicht an den Verhandlungen teilnehmen und die Verhandlungen zwischen dem Minister für den öffentlichen Dienst und der Staatsbeamtengewerkschaft CGFP fanden in absolutem Stillschweigen statt. Eine Erklärung, wieso der OGBL und somit auch der Landesverband von den Verhandlungen ausgeschlossen blieben, wurde uns bisher noch nicht mitgeteilt. Zusammen mit dem OGBL werden wir aber alle Anstrengungen unternehmen, damit uns der zukünftige Minister zu den nächsten Verhandlungen einladen muss.  Wir fordern schon jetzt alle Parteien dazu auf, zu diesem Punkt ihre Stellung zu beziehen. Die verschiedenen politischen Parteien müssen einsehen, dass es ein no-go, die Mehrheitsgewerkschaft von solchen Verhandlungen auszuschließen.

Analysiert man das am 09. Dezember unterschriebene Abkommen, so kann man sagen, dass die Vereinbarung besser als nichts jedoch noch weit von gut ist.

Die Erhöhung um 5 Prozent auf die ersten 100 Indexpunkte, welche ab dem 01. Januar 2023 für die Dauer von 12 Monaten beschlossen wurde, kann als sozial gerechte Maßnahme angesehen werden. Diese Vergütung wird 2024 abgeschafft und durch eine feste Erhöhung ersetzt. Somit gibt es die 106 € brutto pro Monat nur 2023, ab dem 01. Januar 2024 gibt es dann eine generelle Punkte-Erhöhung von 1,95 %. Wieso die 106 € nur für ein Jahr gelten, wurde nicht erklärt. In Hinblick auf eine soziale Gerechtigkeit wäre es angebracht, dass die Erhöhung um 5 % auf die ersten 100 Indexpunkte dauerhaft gültig wäre. In Anbetracht der Tatsache, dass die Gehälter seit fünf Jahren nicht mehr gestiegen sind, ausgenommen den Erhöhungen, die im Zusammenhang mit den Index-Tranchen gezahlt wurden, bleibt diese Erhöhung doch etwas hinter den Erwartungen der öffentlichen Bediensteten und der Wirtschaftsentwicklung zurück.

Ebenso einigten sich die beiden Parteien auf die Abschaffung des Bewertungssystems beim Staat. Dieses wird nur noch für Beamte auf Probe und Staatsangestellte in der Einführungsphase durchgeführt. Diese Maßnahme war auch im Katalog des OGBL/Landverbandes enthalten. So gesehen wurde eine unserer Forderungen trotz der Nichtbeteiligung umgesetzt. Dass der Minister diesem Punkt zugestimmt hat, könnte auch daran liegen, dass der Staat dadurch letztlich Geld spart, denn in Zukunft wird kein Beamter mehr drei zusätzliche Urlaubstage als Anerkennung für seine Leistungen erhalten.

Ein dritter Punkt betrifft die Erhöhung des Anteils für die PARP-Posten „postes à responsabilité particulière“ von maximal 15 % auf bis zu 30 %. Ebenso wird der gestaffelte Zuschlag für PARP-Posten um fünf Punkte erhöht. Hier stellt sich die Frage, ob diese Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt angemessen ist. Hier kann man noch anmerken, dass der Anteil der PARP-Stellen bei den CFL derzeit nicht einmal 15 % beträgt.

Ansonsten beinhaltet das Abkommen noch einige Punkte, die den Staat kein Geld kosten.

Rätselhaft bleibt auch der wirkliche Anlass, wieso der Staat am 23. November eine Studie über die Liste aller staatlichen Prämien veröffentlichte und dies kurz vor oder schon während den Verhandlungen. Diese Studie war Teil des Gehaltsabkommens von 2011 und hätte demnach schon längst fertig sein müssen. Nebst den Prämien beinhaltet die Studie allerdings auch ein Kapitel über die Gehälter, was so nicht gefragt war. Es bleibt zu hoffen, dass das Ziel nicht darin bestand, eine Neiddebatte zwischen der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst anzuregen, auch wenn dies letztendlich der Fall war, denn leider berichteten viele Medien nur über die Gehälter und nicht über die Bonuszahlungen. Hätte man Letztere allerdings genauer analysiert, hätte man feststellen können, dass in den Schulen und bei den Ordnungskräften ein akuter Personalmangel zu beklagen ist, denn sonst wären die zusätzlichen Prämien dort nicht so hoch.

Der Landesverband wird in Zusammenarbeit mit dem OGBL Informations- und Mobilisierungsarbeit betreiben, um bei den kommenden Verhandlungen nicht mehr übergangen zu werden.

Josy Bourggraff

Generalsekretär

Eisenbahntunnel Schüttburg soll nach Osterferien 2023 wiedereröffnet werden

In Rahmen einer Pressekonferenz, welche am 15. November 2022 stattfand, teilten die CFL-Verantwortlichen wann der Streckenabschnitt Kautenbach – Wilwerwiltz wiedereröffnet werden soll.

Am 27. August 2022 war es im Tunnel Schüttburg zwischen Kautenbach und Wilwerwiltz zu einem Felssturz gekommen. Der Vorfall ereignete sich während einer geplanten Sperrung des betroffenen Abschnitts, die unter anderem für Wartungsarbeiten an dem betreffenden Tunnel vorgesehen war.

Dachte man anfangs noch daran, dass die Wiedereröffnung des Streckenabschnitts zum Fahrplanwechsel am 11.12.2022 erfolgen könnte, wurde der Presse heute ein neues Datum mitgeteilt sowie weitere Details zu den anstehenden Arbeiten.

Detektivarbeit bei der Wiedereröffnung des Tunnels

Umfangreiche geologische und geophysikalische Analysen waren notwendig, um eine Lösung zu definieren, die eine Wiedereröffnung des Tunnels unter Bedingungen ermöglicht, die den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Die Ziele der Analysen, für die 12 Bohrungen in einer Tiefe von 50 bis 75 Metern erforderlich waren, bestanden darin, den Hohlraum zu lokalisieren, der durch den Felssturz entstanden war, und die Stabilität der umgebenden Felsmasse zu bewerten. Dank der geologischen und geophysikalischen Analysen konnte eine Tasche aus instabiler Felsmasse mit beeindruckenden Ausmaßen (L: 20 m; B: 20 m; H: 25 m) identifiziert werden. Eine Hypothese, die durch die Durchführung von elektrischen und seismologischen Tomographien gestützt wurde. Gleichzeitig konnte durch mehrere zusätzliche Laserscans des Tunnels ausgeschlossen werden, dass sich das Tunnelgewölbe während des Felssturzes verformt hatte.

Die Durchführung komplexer Sanierungsarbeiten auf engstem Raum

Um die Wiederaufnahme des Bahnverkehrs zu ermöglichen, ist eine Stabilisierung sowohl der instabilen Felsmassenblase als auch des Schüttkegels, der durch den Felssturz entstanden ist, notwendig. Zu diesem Zweck muss der Felsschutt, der einen Teil der Gleise des Schüttburg-Tunnels bedeckt, durch Injektion von Betonmörtel verfestigt werden.

Anschließend werden die Hohlräume, die durch den Felssturz entstanden sind, durch Injektionen von Blähtonkugeln und Betonmörtel in die Bohrlöcher, die bei den geologischen Untersuchungen gebohrt wurden, aufgefüllt. Um die allmähliche Räumung des Felsschutts im Inneren des Tunnels zu ermöglichen und die Sicherheit in dem engen Raum zu gewährleisten, werden alsdann provisorischen Stützbögen angebracht.

Im Anschluss daran werden zusätzliche Verankerungen angebracht, um die in den verwitterten Bereich des Gesteins injizierten Elemente mit dem gesunden Bereich des Gesteins zu verbinden. Während der gesamten Arbeiten werden die Vorgänge regelmäßig überwacht. Nach der Wiederherstellung des Gewölbes wird der Felsschutt schrittweise abtransportiert und es werden Stützbögen installiert. Die Versorgung mit Materialien und Spezialmaschinen sowie der Abtransport des Gerölls erfolgt über einen provisorischen Zugang, mit dessen Einrichtung direkt nach dem Vorfall begonnen wurde.

Nach der Beendigung der Stabilisierungs- und Konsolidierungsarbeiten wird die Eisenbahninfrastruktur, u. a. die Gleise, überprüft und nach Bedarf repariert und die elektrischen Traktionsanlagen wieder eingebaut.

Durch die oben beschriebene Phasierung der Arbeiten wird die Sicherheit der beteiligten Mitarbeiter während des gesamten Vorhabens gewährleistet.

Die Organisation der Arbeiten in Form von Mehrschichtarbeit (2×10 Stunden) sowie die Beantragung von Ausnahmen vom Kollektivurlaub der beteiligten Fachbereiche sorgen dafür, dass die Arbeiten trotz der engen Platzverhältnisse im Inneren des Tunnels schnell voranschreiten.

Die Fortsetzung der Ersatzmaßnahmen

Das seit dem 12. September eingerichtete und am 3. Oktober 2022 verstärkte Angebot an Ersatzmaßnahmen durch die CFL, das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten, die Verwaltung der öffentlichen Verkehrsmittel und die betroffenen Gemeinden bleibt auch weiterhin in Kraft.

Ersatzangebot durch CFL-Busse:

  • DIREKT: Ettelbrück – Clervaux.

Taktung unter der Woche: 1 Dienst pro Stunde in jede Richtung

Ungefähre Dauer: 42 Minuten

  • Ettelbruck – Wilwerwiltz – Drauffelt – Clervaux – Troisvierges.

Takt an Wochentagen: 1 Dienst pro Stunde in jede Richtung

Ungefähre Dauer: 49 Minuten zwischen Ettelbrück und Clervaux

Dieser Bus bedient auch den Bahnhof von Troisvierges.

  • Kautenbach – Wilwerwiltz – Drauffelt – Clervaux

Taktfrequenz an Wochentagen: 1 Service pro Stunde in jede Richtung

Ungefähre Dauer: 34 Minuten

Parallel dazu wird die Verwaltung des öffentlichen Verkehrs das Linienbusangebot der RGTR baldmöglichst anpassen, unter anderem mit dem Ziel, den Anschluss der betroffenen Linienbusse an den Zug zu optimieren.

Geplante zusätzliche Maßnahmen beim RGTR-Ersatzangebot:

  • Beibehaltung der temporären Linie 179 (Ettelbrück – Clervaux)
  • Beibehaltung der Verstärkungen der Linie 174 (Troisvierges – Hosingen) sowie Verlängerung einiger Fahrten nach Ettelbrück in den Hauptverkehrszeiten
  • Anpassung der Fahrpläne der Linien 146 (Wiltz – Kautenbach), 147 (Wiltz – Goebelsmühle) und 153 (Wiltz – Kautenbach), um den Anschluss an den Zug zu verbessern

Dieses erweiterte Angebot wird bis zur Wiedereröffnung des Tunnels nach den Osterferien, ab dem 17. April 2023, zur Verfügung stehen.

Alle Ersatzmaßnahmen und die dazugehörigen Fahrpläne sind auf der CFL-Website sowie auf der CFL mobile App verfügbar.

https://www.cfl.lu/getmedia/30ebdb8e-3c6c-4e9c-ab8a-827bbf2fd95b/bis12-11-2022_Kt-Cv_Livret_a_partir_du_19-9_1.pdf.aspx

https://www.mobiliteit.lu/roadinfos/cfl-ligne-10-barrage-entre-kautebach-et-clervaux/