Der OGBL, mit der Unterstützung vom Landesverband, hatte bereits in den vorigen Gesprächen mehrmals gefordert, dass die Steuertabelle angepasst werden muss.

Das erste Treffen zwischen Regierung, Gewerkschaften und Patronat fand am 3. März 2023 statt. Das Ziel dieser Einberufung war es, die Kaufkraft zu stärken sowie den Index zu sichern. Durch die enorme Mobilisierung des OGBL zusammen mit dem Landesverband konnten die Verhandlungsparteien im September 2022 ein neues Tripartite-Abkommen abschließen, mit dem die Wiederherstellung des normalen Indexsystems garantiert wurde. Am 7. März 2023 wurde der neue sogenannte „Solidaritéitspak“ unterzeichnet, und dies wird das Abkommen vom September 2022 sogar noch in einigen Punkten stärken.

Liebe Leserinnen und Leser, ich möchte euch einen kurzen Überblick über diese Punkte erstellen.

Einer der wichtigsten Punkte der Verhandlungen vom 3. März 2023 war das Indexsystem. Manipulationen oder Verschiebungen von Indextranchen sind nicht vorgesehen. Der normale Betrieb des Index ist bis Ende 2024 garantiert. Die Deckelung der Energiepreise wird bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Das Abkommen beinhaltet ebenfalls eine erste Anpassung der Steuertabelle, die in zwei Schritten erfolgen wird. Im Jahr 2023 erhalten die Steuerzahler einen Steuerkredit in Höhe von zwei Indextranchen, welche rückwirkend auf den 1. Januar 2023 angewendet wird. Ab 1. Januar 2024 wird die Steuertabelle um 6,37 % erhöht, was 2,5 Indexstufen ent­spricht.

Anhand von einigen Beispielen, welches das Finanzministerium veröffentlicht hat, möchte ich euch kurz erklären, was dies für uns bedeutet:

Beispiel 1:

Familie, jeweils im Alter von 40 und 39 Jahren, mit einem Kind, ein Erwachsener erwerbstätig, jährlicher Verdienst: 100.000 Euro.

Die Eheleute bezahlen ein Immobiliendarlehen ab, weshalb pauschal dreimal 3.000 Euro als Freibetrag das zu versteuernde Einkommen schmälern wird. Kombiniert mit dem zum 1. Januar 2023 rückwirkenden Steuerkredit, hat die Familie dieses Jahr 1.590 Euro mehr zur Verfügung, gegenüber einer Berechnung ohne Tripartite-Maßnahmen.

Ab dem Jahr 2024 wird die Entlastung noch größer ausfallen. Dann sollten es 2.025 Euro sein.

Beispiel 2:

Alleinerziehend, mit einem Kind und einem Jahresbruttoeinkommen von 50.000 Euro, in der Steuerklasse 1a, profitieren von einer Entlastung im laufenden Jahr von 450 Euro. Im kommenden Jahr hat dieser Haushalt insgesamt 755 Euro mehr zur Verfügung.

Beispiel 3:

Ein Rentnerehepaar mit einem Bruttojahreseinkommen von 70.000 Euro konnten durch den rückwirkend zum 1. Januar 2023 greifenden Steuerkredit insgesamt 525 Euro sparen und im Jahr 2024 insgesamt 555 Euro.

 

Das Tripartite-Abkommen beinhaltet ebenfalls Maßnahmen im Bereich des Wohnungsbaus und des Klimas. Der Steuerkredit für notarielle Urkunden beim Erwerb eines Eigenheims wird von 20.000 Euro auf 30.000 Euro erhöht. Auf die Zinserhöhung der vergangenen Monate hat man die Obergrenze für die Absetzbarkeit der Schuldzinsen auf Immobiliendarlehen um 50 Prozent erhöht. Diese Maßnahme hilft besonders den Menschen mit variablen Zinssätzen.

Die Steuerbefreiung der durch Fotovoltaikanlagen erzeugten Energie wird für Privathaushalte erhöht. Die steuerfreie Einspeisekapazität wird von 10 auf 30 Kilowatt erhöht. Die Kompensation der CO₂-Steuer wird in Form eines neuen, dauerhaften Klima-Steuerkredits verlängert. Ein Äquivalent eines Steuerkredits von 84 € wird bis zum 31. Dezember 2024 an die Empfän­ger eines Einkommens zur sozialen Eingliederung (REVIS) bzw. eines Einkommens für schwerbehinderte Personen (RPGH) gezahlt. Die Unterstützung für Altersheime aus dem vorherigen Abkommen wird ebenfalls fortgeführt.

Der Angriff auf das Indexsystem konnte auch in diesem Abkommen abgewehrt werden. Die Kaufkraft der Haushalte wurde gestärkt, ohne die Arbeitnehmer und Pensionierten negativ zu belasten. Der OGBL zusammen mit dem Landesverband fordert jedoch weiterhin eine Anpassung der Steuertabelle an alle 8 ausgelösten Indextranchen. Die letzte Anpassung fand im Jahr 2017 statt.

 

Georges MELCHERS

Präsident Syndikat Eisenbahnen

OGBL/FNCTTFEL-Landesverband