An dieser Stelle möchte ich nochmals die Gelegenheit nutzen, euch allen zu danken, die an der Protestaktion teilgenommen haben. Unser Dank gilt auch denen, die an dem Tag die Stellung gehalten haben, um die täglichen Abläufe zu gewährleisten.
Eure Unterstützung und euer Einsatz sind für den Erfolg und die Durchführung der Aktion entscheidend gewesen.
Die Aktion war ein wichtiger Schritt, unseren Unmut zu zeigen.
Wir stehen jedoch am Anfang unserer Arbeit.
Jetzt gilt es, dranzubleiben, um unsere Ziele zu erreichen.
Während der Sitzung der Zentraldelegation vom 27. Juni 2025 wurde das Syndikat Eisenbahnen FNCTTFEL/Landesverband des OGBL aufgefordert, zu verschiedenen Punkten der Absichtserklärung (Memorandum of understanding) Stellung zu beziehen, die Anfang Juni zwischen der CFL-Direktion und der Gewerkschaft Syprolux vereinbart wurde.
Über die von der Direktion gewählte Vorgehensweise hinaus, nämlich die Veröffentlichung der Erklärung per E-Mail an alle Mitarbeiter und das nur fünf Tage vor der von unserer Gewerkschaft angekündigten Protestmahnung, sowie am Tag der Protestaktion per Pressemitteilung, weisen wir den Verweis, auf eine Umsetzung gemäß den Artikeln 20.2, 23 und 24 der Satzung, entschieden zurück.
Ein solches Vorgehen ist bislang nicht üblich gewesen.
Traditionell wurden derartige Themen zunächst innerhalb der Zentraldelegation erörtert, die anschließend ihre Stellungnahme dazu abgab.
Die gewählte Kommunikationsform und die Veröffentlichung der Absichtserklärung kurz vor der Protestaktion wurden als Versuch gewertet, die Wirkung der Aktion zu untergraben, ohne vorherige Abstimmung im zuständigen Gremium.
Aus unserer Sicht steht dieses Vorgehen im Widerspruch zu dem sozialen Dialog, den die Direktion als wesentlich für eine konstruktive Zusammenarbeit hervorhebt.
Der genannten Aufforderung sind wir selbstverständlich nachgekommen und haben das entsprechende Schreiben sowohl der Direktion als auch der zuständigen Ministerin, fristgerecht zukommen lassen.
Die Punkte beinhalten:
- Schichtarbeit (Galop Tour)
- die Einführung eines Betriebsbonus (prime opérationnelle)
- IG15 Bereitschaftsdienst (Astreinte imposée à certaines catégories d’agents)
- Die Karriereentwicklung
Dabei war und bleibt unser zentrales Anliegen: die Interessen der Belegschaft zu vertreten, nicht die Positionen der Direktion gegenüber den Beschäftigten zu rechtfertigen.
Diese Position spiegelt sich in unserem Schreiben wider.
Der vollständige Inhalt des Schreibens ist in unserer aktuellen Ausgabe dokumentiert.
Ich möchte an dieser Stelle kurz auf einige Punkte eingehen, die uns besonders am Herzen liegen.
Die sogenannte operationelle Prämie (prime opérationnelle) soll nach aktuellem Stand ausschließlich an ausgewählte Beschäftigte vergeben werden.
Diese selektive Verteilung führt zu einer spürbaren Ungleichbehandlung und verstärkt die Frustration innerhalb der Belegschaft erheblich.
Besonders deutlich zeigt sich die Enttäuschung in der Abteilung BU, wo viele Kolleginnen und Kollegen sich zu Recht fragen, nach welchen Kriterien diese Entscheidung getroffen wurde und warum ihr Engagement offenbar nicht gleichermaßen anerkannt wird.
Die Reform von 2015 hat die Einkommensstruktur nachhaltig verändert, mit negativen Folgen für viele Kolleginnen und Kollegen.
Insbesondere Beschäftigte der Laufbahn I müssen seitdem einen monatlichen Verlust von 40,18 Indexpunkten hinnehmen.
Die derzeit vorgesehene Prämie reicht nicht aus, den spürbaren finanziellen Rückgang auszugleichen.
Die Maßnahme bleibt hinter den Erwartungen der Beschäftigten zurück und wird dem tatsächlichen Bedarf nicht gerecht. Statt Entlastung zu schaffen, verstärkt sie das Gefühl der Ungleichbehandlung und Unsicherheit.
Wir fordern mit Nachdruck, dass alle Beschäftigten wieder die Möglichkeit erhalten, das Beförderungsexamen abzulegen, so wie es vor der Reform von 2015 möglich war.
Dieses Modell hat sich im öffentlichen Dienst seit Jahren als gerecht, transparent und erfolgreich erwiesen.
Es fördert nicht nur die individuelle Entwicklung, sondern stärkt auch die Motivation und Bindung an den Arbeitgeber.
Ein modernes Unternehmen braucht ein Aufstiegsmodell, das Motivation stärkt, Leistung anerkennt und Chancengleichheit sicherstellt.
Die Rückkehr zu einem offenen und zugänglichen Promotionssystem ist ein zentraler Schritt in diese Richtung.
Das Syndikat Eisenbahnen ist ebenfalls der Auffassung, dass bestimmte Berufsgruppen dringend aufgewertet werden müssen.
Die Anforderungen und erforderlichen Kompetenzen in diesen Tätigkeiten haben sich im Laufe der Zeit erheblich verändert, weshalb eine Neubewertung unumgänglich ist.
Folgende Berufsgruppen sind besonders betroffen:
- Zugbegleiter
- Rangierlokführer
- Lokführer
- Busfahrer
- Werkstätten-Personal
- Fahrdienstleiter
- Aufsichtsbeamte
- Wartungspersonal Leit-, Signal- und Sicherungstechnik
- Wartungspersonal Oberleitungen
- Wartungspersonal Gleisbau
- Administratives Personal
Ferner vertreten wir die Ansicht, dass auch die Anzahl der PARP-Stellen innerhalb des Betriebs einer gründlichen Neubewertung unterzogen werden sollte.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Schichtarbeit (Galop Tour).
In zahlreichen Gesprächen mit der Direktion hatten wir wiederholt darauf hingewiesen, dass den Wünschen der Belegschaft Rechnung getragen werden muss.
Eine interne Befragung ergab, dass 90 % der Beschäftigten, die von uns vorgeschlagene 6-9-9-Lösung, gegenüber der von der Direktion favorisierten 3×8-Lösung bevorzugen.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Direktion letztendlich auf die Belegschaft gehört und unserer Lösung zugestimmt hat.
Dennoch fordern wir, dass auch die Empfehlung der Arbeitsmedizinerin berücksichtigt wird. Die Anzahl aufeinanderfolgender identischer Schichten soll auf maximal drei begrenzt werden.
Diese Maßnahme ist aus unserer Sicht unerlässlich, um das physiologische Gleichgewicht der betroffenen Mitarbeiter zu wahren und gesundheitliche Belastungen zu vermeiden.
Der Bereitschaftsdienst bleibt ein zentrales Thema in unseren Verhandlungen und ein Punkt, der weiterhin für Unzufriedenheit sorgt. Aus unserer Sicht ist es unerlässlich, dass ausreichend gut qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, um die im Projekt vorgesehenen Arbeitsbedingungen zuverlässig zu erfüllen.
Gleichzeitig vertreten wir mit Nachdruck die Auffassung, dass Beschäftigte ab dem Alter von 50 Jahren das Recht haben müssen, selbst zu entscheiden, ob sie weiterhin Bereitschaftsdienst leisten möchten.
Die physische und psychische Belastung, die mit dieser Dienstform einhergeht, darf nicht ignoriert werden, insbesondere bei langjährig tätigen Kolleginnen und Kollegen.
Wir werden uns weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass eine faire, gesundheitsverträgliche und freiwillige Lösung gefunden wird, die sowohl den betrieblichen Anforderungen als auch den Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht wird.
Doch wie geht es jetzt weiter?
Kurz nach Übermittlung unseres Schreibens erhielten wir eine Antwort seitens des Ministeriums.
Für den 25. September 2025 ist eine Besprechung zwischen dem Syndikat Eisenbahnen und dem Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten vorgesehen.
Seitens der Direktion wurde uns der Erhalt des Schreibens ebenfalls bestätigt und kürzlich erhielten wir die Zusage, dass am 15. September ebenfalls mit der Direktion ein Treffen stattfinden wird.
Wir bleiben dran mit Klarheit, Dialogbereitschaft und dem festen Willen, eine gerechte Lösung zu erreichen. Wir streben eine gerechte Lösung für beide Seiten an.
Wir werden Sie selbstverständlich über die Ergebnisse der beider Unterredungen und alle sich daraus ergebenden weiteren Schritte auf dem Laufenden halten.
Georges Melchers
Präsident Syndikat Eisenbahnen
OGBL/FNCTTFEL-Landesverband