Unter den Sympathisierenden befanden sich u.a. die Alterspräsidenten Nico Wennmacher, Guy Greivelding, Jean-Claude Thümmel und Georges Merenz, die Vertreter der derzeitigen Syndikatsexekutive, Jos Glesener und Josy Bourggraff sowie die Personal- und Ersatzdelegierten, Jacques Burton, David Arlé, André Marques und Steve Kerschen. Seit 2006 organisiert der OGBL statt einer Kundgebung ein Fest der Arbeit und der Kulturen in der Abtei Neumünster im Grund und dies mit großem Erfolg.

Forderungen des OGBL an die Regierung

In ihrer Ansprache zum 1. Mai thematisierte die OGBL-Präsidentin Nora Back unter anderem folgende Punkte:

  • Steuerreform für Privatpersonen
  • Verhinderung des Ausverkaufs des Luxemburger Rentensystems an private Versicherer – keine Erhöhung des Rentenalters
  • Verteidigung des Index
  • Arbeitszeitverkürzung
  • Anpassung des Kollektivvertragswesens an die heutige Zeit
  • Direkte Teilhabe an politischen Verhandlungen

Um diese Punkte umsetzen zu können, ist es jedoch von entscheidender Bedeutung, dass sich die Menschen noch mehr als bisher in Gewerkschaften und insbesondere beim OGBL, der größten Gewerkschaft Luxemburgs, organisieren. Nur eine starke Gewerkschaft ist verhandlungsfähig und durchsetzungsstark und das ist ohne Zweifel der OGBL. Die aktuelle CSV-DP-Regierung täte gut daran, mit dem OGBL über die Zukunft des Landes zu diskutieren, anstatt so zu verfahren wie bisher, indem sie sich weitgehend über die Meinung des OGBL hinwegsetzt.

Anhand von zwei Beispielen, nämlich der Arbeitszeitverkürzung und der Beibehaltung des Indexsystems, wird die Wichtigkeit und Notwendigkeit der Gewerkschaften verdeutlicht.

Arbeitszeitverkürzung

Am 4. Februar 1953 führte erst ein 24-stündiger Streik in der Stahlindustrie zu einer Verkürzung der Arbeitszeit von 56 auf 48 Stunden pro Woche ohne Lohnverlust in Betrieben mit ununterbrochenem Produktionsprozess.

Im Bergbau fand 1955 ein einwöchiger Streik der Bergarbeiter statt, um die 40-Stunden-Woche und einen garantierten Wochenlohn zu fordern. Die 44-Stunden-Woche wurde schließlich 1956 durch die Einführung von 16 zusätzlichen Ruhetagen zusätzlich zu den 10 gesetzlichen Feiertagen erreicht.

Die letzte Verkürzung der Arbeitszeit liegt mittlerweile über 50 Jahre zurück. Durch das Gesetz vom 9. Dezember 1970 (Mémorial A 1970, Seite 1355) wurde die Arbeitszeit der Arbeiter zuerst auf 44 Stunden pro Woche und 8 Stunden pro Tag und ab dem 1. Januar 1975 dann auf 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche festgesetzt. Seither ist in dieser Hinsicht leider nicht mehr viel passiert! Hier herrscht dringend Handlungsbedarf, denn der Druck auf die Arbeitnehmer steigt und steigt und steigt. Für die Arbeitgeber geht es dabei stets um nichts anderes als um die Steigerung der Produktivität, um bessere Bilanzzahlen vorlegen zu können – und das alles zu Lasten der Gesundheit der Beschäftigten. Infolgedessen nimmt der Stress am Arbeitsplatz stetig zu und die Mitarbeiter werden mehr und mehr überlastet.

Während die LSAP in ihrem letztjährigen Wahlprogramm noch die 38-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich forderte und der damalige Arbeitsminister Georges Engel sogar eine Studie mit dem Titel „Inventar der Herausforderungen und Risiken der Arbeitszeitverkürzung“ in Auftrag gab, spricht die aktuelle CSV-DP-Regierung nur noch von der Flexibilisierung der Arbeitszeit. Dabei wissen wir alle, worauf diese Flexibilisierung hinausläuft: Der Arbeitnehmer entscheidet über die Arbeitszeiten, und der Arbeitnehmer ist derjenige, der zu gehorchen hat. Dieser Tatsache können und werden wir nicht zustimmen.

Index

Das System der automatischen Anpassungen der Gehälter an einen Warenindex geht zurück auf die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg. Zu der damaligen Zeit lag die Wirtschaft am Boden und die Preise stiegen schnell an. Um die Kaufkraft zu wahren, wurde daher am 01. Juni 1921 erstmals der „Index“ eingeführt. Die Einführung des Indexsystems ist dabei ganz besonders dem Landesverband zu verdanken, der sich damals dafür einsetzte, dass die regelmäßigen Anpassungen der Gehältertabellen an die Entwicklung der Index-Ziffer im Personalstatut verankert wurden. Im selben Jahr wurden ähnliche Bestimmungen für Staatsbeamte, im Jahr 1927 für Kommunalbeamte und weitere zehn Jahre später in der Stahlindustrie eingeführt.

Mit Wirkung zum 1. Januar 1948 trat eine gesetzliche Grundlage für das Indexsystem in Kraft und mit dem Gesetz vom 21. Mai 1948 wurde die Indexierung der Gehälter der Staatsbeamten gesetzlich verankert.

Durch das Gesetz vom 10. April 1951 wurde die Anpassung der Renten von Arbeitern und Angestellten an die Preisentwicklung eingeführt und seit 1965 ist die automatische Anpassung der Löhne an die Preisentwicklung in jedem Kollektivvertrag verpflichtend. Im Rahmen des Gesetzes vom 27. Mai 1975 wurde die allgemeine Einführung der automatischen Anpassung der Löhne und Gehälter im privaten und öffentlichen Sektor, der Renten und der Lehrlingsentschädigungen durch den Index eingeführt.

1977 wurden in einem Tripartite-Gesetz jedoch die Möglichkeiten zur Indexmanipulierung festgehalten und 1981 erfolgten unter einer schwarz-blauen Regierungskoalition die ersten Verschlechterungen des Systems, indem die Vorschusstranche abgeschafft wurde und die Auszahlung der zukünftig fälligen Tranchen um einen Monat zurückverlegt wurden. Damals protestierte der Landesverband als einzige Gewerkschaft gegen diese Vorgehensweise mit dem Slogan „Fanger ewech vum Index“.

Im Jahr 1982 erfolgte dann die Außerkraftsetzung der automatischen Indexanpassungen. Dies führte dazu, dass die Gewerkschaften OGBL und Landesverband für den 5. April 1982 zu einem 24-stündigen Streik aufriefen. Trotz der erfolgreichen Gewerkschaftsaktionen hielt die damalige CSV-DP Regierung bis zu den Parlamentswahlen von 1984 an ihrer Austeritätspolitik fest. Bei den Parlamentswahlen 1984 erhielt die Regierung dann einen Denkzettel und mit den Sozialisten als Wahlsieger erfolgte 1985 die Wiedereinführung der automatischen Indexanpassungen.

In den 2000er-Jahren wurde das System immer wieder manipuliert, so z.B. 2012, 2013 und 2014, wo jeweils nur eine Indextranche ausbezahlt wurde. Diese Manipulation wurde weder vom OGBL noch vom Landesverband akzeptiert. Die normale Funktionsweise des Index wurde nach einer Vereinbarung zwischen der neuen Regierung DP-LSAP-Gréng im Juni 2014 wiederhergestellt.

Die letzte Manipulation erfolgte dann Anfang 2022, wo im Rahmen der Tripartite die Regierung vorsah, neben der achtmonatigen Verschiebung der August-Indextranche, auch eventuelle zusätzliche Indexauslösungen, die noch in den Jahren 2022 und 2023 erfolgen könnten, jeweils um mindestens ein Jahr zu verschieben. Dieser Vorschlag wurde mit Ausnahme des OGBL von allen anderen Teilnehmern der Tripartite mitgetragen, demnach auch vom LCGB und von der CGFP.

Daraufhin mobilisierte der OGBL zusammen mit dem Landesverband Tausende von Delegierten und Militanten und gingen auf die Straße um für die Verteidigung des Indexsystems zu kämpfen. Dieses stellt eines der wichtigsten Pfeiler des luxemburgischen Sozialmodells dar. Und der Kampf hat sich gelohnt: Einige Monate später wurde in einer weiteren Tripartite, diesmal mit dem OGBL, beschlossen, den Index wieder normal funktionieren zu lassen.

Wichtigkeit einer starken Gewerkschaft

An diesen beiden Beispielen wird deutlich, wie wichtig eine starke Gewerkschaft ist. Nur durch gewerkschaftliche Maßnahmen konnte die Arbeitszeit schrittweise verkürzt und der Index gerettet werden.

Zu glauben, dass die Politik und die Arbeitgeber ohne den massiven Druck und die Proteste der Gewerkschaft solche Zugeständnisse gemacht hätten, ist schlichtweg eine Utopie.

Deshalb ist es wichtiger denn je, die Gewerkschaften zu unterstützen, denn nur gemeinsam können wir erreichen, dass unsere Forderungen umgesetzt werden. Wir sind im Klaren darüber, dass nicht jede unserer Aktionen von Erfolg gekrönt ist, aber ohne unseren ständigen Einsatz für die Arbeitnehmer würden die Politik und die Arbeitnehmer noch weitaus weniger Rücksicht auf die werktätigen Menschen nehmen, als sie das heute schon tun.

 

Josy Bourggraff

Secrétaire Syndicat Chemins de fer

OGBL/FNCTTFEL-Landesverband