Bei diesem Treffen kam es zu einer klaren Aussage des Direktors Marc Hoffmann zu 3 wichtigen Themen betreffend die Dienstplanung:
- Es werden ab sofort keine Schichtübergänge mit weniger als 14 Stunden in der Langfristplanung mehr eingesetzt.
- Ab sofort gelten die Ausnahmebedingungen des O.G. N° 13 betreffend das Personal, das laut einem „Roulement“ eingeteilt ist (Artikel 12) nicht mehr. Jeder Urlaubstag, der vor der Veröffentlichung des „Dienstplan“ angefragt wird, wird durch eine „Urlaubsschicht“ von 8 Stunden ersetzt. Dieselbe Regel gilt für Urlaubstage, die vonseiten der Dienstplanung ohne Anfrage des betreffenden Agenten eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang soll erwähnt werden, dass dies der Regelung des Artikel 13 des O.G. N° 13 entsprechen sollte.
- Die Personaldelegierten bekommen Einsicht in die Dienstpläne der Kurzfristplanung, um die Umsetzung der beiden erst genannten Punkte auch kontrollieren zu können.
Durch den unermüdlichen Einsatz der Personaldelegation der BU-Sektion vom Landesverband konnte ein Durchbruch in Sachen Einhalten und Verbesserung der Arbeitsbedingungen erreicht werden.
In den kommenden Wochen werden die Personaldelegierten des Landesverbandes am Ball bleiben, um auch sicherzustellen, dass es zur Umsetzung der oben genannten Punkte kommt.