Im Jahr 2017 wurde, auf Initiative des Landesverbandes, dass die Vorschrift IG N°15 überarbeitet werden sollte, mit dem Hauptziel, die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter/innen zu verbessern.
So wurden u.a. folgende Regeln festgehalten:
- Die Summe der während der Störung geleisteten Arbeitsstunden und der normal geplanten Arbeit darf 14 Stunden in einem Referenzzeitraum von 24 Stunden nicht überschreiten.
- Unbeschadet des vorstehenden Absatzes muss entweder vor oder nach dem Einsatz eine ununterbrochene Ruhezeit von 10 Stunden gewährleistet werden.
- Falls die Arbeitszeit eines Bediensteten die Schwelle von 14 Stunden in einem 24-Stunden-Zeitraum erreicht, muss der Dienst dafür sorgen, dass er ersetzt wird.
Diese Arbeit nahm viel mehr Zeit in Anspruch als ursprünglich angedacht, da im Verlauf der Ausarbeitung der neuen Vorschrift, auf Verlangen der Direktion der CFL, auch die Prämien und die Ausgleichsruhezeiten neu geregelt wurden. Es wurde ferner vereinbart, dass die IG N° 15 auch für Mitarbeiter ohne Status (hors statut) und Mitarbeiter mit Gleitzeitregelungen (horaire mobile) gelten soll.
Da die neue IG N° 15 viele Änderungen vorsieht und diese bei unseren Mitgliedern viele Fragen hervorrufen, verlangen wir, dass eine gemeinsame Informationsveranstaltung organisiert wird, an der die Direktion der CFL sowie die beiden Sozialpartner teilnehmen, um gemeinsam über dieses Projekt zu diskutieren.
Es ist uns wichtig, dass alle Unklarheiten sowie Unstimmigkeiten im Vorfeld gemeinsam geklärt werden, bevor wir als Landesverband unsere Zustimmung zu dieser neuen Anweisung aussprechen wollen.
Da diese Infoversammlung bisher nicht stattgefunden hat und noch einige Punkte im Dossier zu klären sind, wurde der Punkt über die neue IG N°15 bis auf Weiteres von der Tagesordnung der Zentraldelegation, welche am 11. Oktober 2023 stattfindet, gestrichen.
Wir werden euch in Zukunft über die neueste Entwicklung der IG N°15 informieren.
Die Exekutive des Landesverbandes